Skip to main content

Informationen

Weitere Informationen finden Sie in unseren Steuernews und dem Mandantenbrief.

Termine 2023

Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.01.(13.01.)Lohnsteuer
10.01.(13.01.)Kirchenlohnsteuer
10.01.(13.01.)Umsatzsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.02.(13.02.)Umsatzsteuer
10.02.(13.02.)Lohnsteuer
10.02.(13.02.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15.02.(18.02.)Gewerbesteuer
15.02.(18.02.)Grundsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.03.(13.03.)Umsatzsteuer
10.03.(13.03.)Lohnsteuer
10.03.(13.03.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10.03.(13.03.)Einkommensteuer
10.03.(13.03.)Kirchensteuer
10.03.(13.03.)Körperschaftsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.04.(13.04.)Umsatzsteuer
10.04.(13.04.)Lohnsteuer
10.04.(13.04.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.05.(13.05.)Umsatzsteuer
10.05..(13.05.)Lohnsteuer
10.05.(13.05.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15.05.(18.05.)Gewerbesteuer
15.05.(18.05.)Grundsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.06.(13.06.)Umsatzsteuer
10.06.(13.06.)Lohnsteuer
10.06.(13.06.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10.06.(13.06.)Einkommensteuer
10.06.(13.06.)Kirchensteuer
10.06.(13.06.)Körperschaftsteuer

 

 

Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.07.(13.07.)Umsatzsteuer
10.07.(13.07.)Lohnsteuer
10.07.(13.07.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.08.(13.08.)Umsatzsteuer
10.08.(13.08.)Lohnsteuer
10.08.(13.08.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15.08.(18.08.)Gewerbesteuer
15.08.(18.08.)Grundsteuer

Der 15.08. ist im Saarland und teilweise in Bayern ein gesetzlicher Feiertag (Mariä Himmelfahrt). In Regionen, in denen Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist, verschiebt sich der Ablauf der Zahlungsfrist auf den 16.08. (Mittwoch), der Ablauf der Schonfrist auf den 21.08. (Montag).

Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.09.(14.09.)Umsatzsteuer
10.09.(14.09.)Lohnsteuer
10.09.(14.09.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10.09.(14.09.)Einkommensteuer
10.09.(14.09.)Kirchensteuer
10.09.(14.09.)Körperschaftsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.10.(13.10.)Umsatzsteuer
10.10.(13.10.)Lohnsteuer
10.10.(13.10.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.11.(13.11.)Umsatzsteuer
10.11.(13.11.)Lohnsteuer
10.11.(13.11.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15.11.(18.11.)Gewerbesteuer
15.11.(18.11.)Grundsteuer
Zahlungsfrist(Schonfrist)Steuerart
10.12.(13.12.)Umsatzsteuer
10.12.(13.12.)Lohnsteuer
10.12.(13.12.)Kirchensteuer zur Lohnsteuer
10.12.(13.12.)Einkommensteuer
10.12.(13.12.)Kirchensteuer
10.12.(13.12.)Körperschaftsteuer

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.

Alle Angaben ohne Gewähr 

Haben Sie Fragen?

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.